Die anhaltende Hochsommerhitze und das Ausbleiben nennenswerter Niederschläge haben das Risiko von Waldbränden auch im Kanton Zürich stark erhöht. Das kantonale Amt für Landschaft und Natur hat deshalb auf dem ganzen Kantonsgebiet ein generelles Feuerverbot im Wald und in Gebieten bis 50 Meter vom Waldrand entfernt erlassen. Auch Feuerwerke verboten Ab morgen Freitag, 26. Juni, 12 Uhr, ist es untersagt, in und um die Wälder Feuer zu entfachen. Das gilt auch für die offiziellen Feuerstellen und für Waldhütten. Ebenso verboten ist es, brennendes oder glühende Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer). Nicht erlaubt ist ferner das Abbrennen von Feuerwerk. Das gilt für die Wälder selbst und alle Standorte, die näher als 200 Meter von einem Waldrand entfernt sind. Das Verbot gilt so lange, bis es von den Behörden widerrufen wird.